WOHNUNGSRENOVIERUNG
Wann ist eine Wohnungsrenovierung in Tschechien ohne Genehmigung möglich?
Übliche Instandhaltungsarbeiten benötigen in der Regel keine Genehmigung, sofern sie nicht in tragende Bauteile eingreifen, Erscheinungsbild oder Nutzungsart verändern, den Brandschutz beeinträchtigen und das Objekt kein Kulturdenkmal ist.
Ein Eingriff in eine tragende Wand, eine wesentliche Grundrissänderung, Arbeiten an der Fassade, eine Nutzungsänderung oder Maßnahmen mit möglichem Einfluss auf den Brandschutz sollten vorab mit einem Fachplaner und der Baubehörde abgestimmt werden.
Praktischer Hinweis: Lassen Sie vor dem Abbruch die Konstruktion prüfen und erstellen Sie eine genaue Leistungsbeschreibung. Bei Wohnungen sind außerdem die Regeln der Eigentümergemeinschaft oder Genossenschaft zu beachten — auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist.